Wie erhalte ich eine Waffenbesitzkarte?
Nachweis der Sachkunde
Einer der Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte ist die erfolgreich abgeschlossene Sachkundeprüfung. Wir vermitteln entsprechende Lehrgänge zur Erlangung der Sachkunde.
Mitgliedschaft im Verein
Neben der Sachkundeprüfung ist ebenso das Bedürfnis nachzuweisen. Dies bedeutet, dass Sie seit mindestens 12 Monaten regelmäßig im Schießverein aktiv sind. Entweder haben Sie eine Trainingseinheit pro Monat oder mindestens 18 Trainingseinheiten insgesamt absolviert, wenn ein monatlicher Rhythmus nicht möglich ist.
Die Nachweise sind am besten in einem Schießbuch zu dokumentieren. HIER mal ein älteres Beispiel. Seit 01.09.2020 ist der Nachweis jeweils für Kurz- und Langwaffen zu dokumentieren.
Bescheinigung des Bedürfnisses
Nach dem Ablauf des Jahres mit der abgeschlossenen Sachkundeprüfung und den erforderlichen, mit dem Schießbuch nachgewiesenen Trainingseinheiten kann der Antrag auf eine Bedürfnisbescheinigung beim Sächsischen Schützenbund gestellt werden.
Hinweise des Sächsischen Schützenbundes zur Bearbeitung von waffenrechtlichen Bescheinigungen
Download der Bedürfnisbescheinigung des Sächsischen Schützenbundes. Hier ein MUSTER.
Weitere Informationen.
Folgebescheinigung Bedürfnis
ca. 5 Jahre nach Ausstellung der ersten WBK überprüft die Behörde, ob weiterhin ein Bedürfnis besteht. Dafür ist es notwendig, die Mitgliedschaft in einem Verein und in einem anerkannten Verband nachzuweisen. Ebenso müssen die Aktivitäten (es wird ein Nachweis der letzten 24 Monate verlangt) der Behörde bzw. dem Verein nachgewiesen werden. Hier mehr Infos dazu.
Beantragung WBK
Wenn die Bedürfnisbescheinigung vom Sächsischen Schützenbund ausgestellt worden ist, kann die Erteilung einer Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die zuständige Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit, indem sie Auskünfte aus verschiedenen Quellen abfragt.
WBK Antrag Stadt Leipzig (nicht online ausfüllbar)
kurz zusammengefasst - WBK
• mind. 18 Jahre alt, für Großkaliber Alter 21 (Gutachten)
• Mitgliedschaft im Verein
• regelmäßiges Schießtraining
• Sachkundeprüfung
• Nachweis der sicheren Aufbewahrung
• Beantragung bei der zuständigen Behörde