Wofür benötige ich die Nummer der Sportordnung?
Die Nummer der Sportordnung ist relevant für die Bescheinigung über das Vorliegen eines Bedürfnisses zur Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen
Allgemein
Die Nummer der Sportordnung ist relevant für die Bescheinigung über das Vorliegen eines Bedürfnisses zur Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Die Bescheinigung wird vom Sächsischen Schützenbund ausgestellt. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Nummern der Sportordnung je Disziplin aufgelistet.
Weitere Disziplinen sind auf der Website des Sächsischen Schützenbundes aufgeführtPistole und Revolver
• Revolver .38 Spec = LP 3.03
• Revolver .357 Mag = 2.55
• Revolver .44 Mag = 2.58
• halbautomatische Pistole 9 mm Luger = 2.53
• halbautomatische Pistole .45 ACP = 2.59
• halbautomatische Pistole .22lfb = 2.40Flinte
• Vorderschaftrepetierflinte Kal. 12 = SC LP 2.06
• halbautomatische Selbstladeflinte Kal. 12 = SC LP 2.06Selbstladebüchse und historische Ordonnanzwaffen
• halbautomatische Langwaffe/Selbstladebüchse = SC LP 2.05 a, b, c
• halbautomatische Pistole/historische Ordonnanzwaffen = SC LP 3.01kurz zusammengefasst
Jede Sportdisziplin hat ihre eigene Nummer. Alle Nummern sind auf der Website des SSBs aufgelistet!